Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung besteht aus den gesetzlichen Vertretern der Verbandsmitglieder. Die gesetzlichen Vertreter sind die gewählten Bürgermeister. Die Stadt- und Gemeinderäte können z.B. nach den Einwohnerzahlen weitere Vertreter in die Verbandsversammlung bestellen.

 

Beim AWZV „Südharz“ richtet sich die durch die Mitgliedsgemeinden zu bestellende Zahl der Verbandsräte nach der amtlichen Einwohnerzahl. Je angefangenen 1 000 Einwohner ist ein Vertreter (Verbandsrat) zu bestellen.

 

Die Verbandsversammlung wählt aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden.

Die Arbeit der Verbandsversammlung ist ehrenamtlich.

 

Der Verbandsvorsitzende vertritt den Verband nach außen.

Die Verbandsversammlung ist das beschließende Organ des Zweckverbandes und überwacht die Angelegenheiten des Verbandes.

 

Die Verbandsversammlung beschließt insbesondere über Angelegenheiten wie:

 

  • Beschlüsse zu den Satzungen,
  • laufende Haushaltspläne,
  • Perspektivpläne als Grundlage zu mittel- und langfristiger Planung von Maßnahmen und Aktualisierung der Abwasserbeseitigungskonzeption (ABK),
  • Kalkulationen zur Entgelterhebung.

 

Die Geschäftsstelle ist das ausführende Organ der Verbandsversammlung.