Aktuelles vom AWZV - Südharz

I N F O R M A T I O N

zur

Fäkalienabfuhr 2026

 

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

die Firma Kanalservice Goldhahn, Hainrode führt in der Zeit 

 

 

vom 13. April 2026 bis zum 24. April 2026 in Ellrich OT Woffleben, 

vom 27. April 2026 bis zum 15. Mai 2026 in Harztor OT Neustadt/Harz, 

vom 18.Mai 2026 bis zum 29. Mai 2026 in Harztor OT Neustadt/Harz (Osterode), 

vom 01. Juni 2026 bis zum 12. Juni 2026 in Harztor OT Niedersachswerfen, 

vom 15. Juni 2026 bis zum 03. Juli 2026 in Harztor OT Ilfeld, 

vom 06. Juli 2026 bis zum 10. Juli 2026 in Harztor OT Ilfeld (Sophienhof), 

vom 13. Juli 2026 bis zum 17. Juli 2026 in Ellrich OT Rothesütte, 

vom 20. Juli 2026 bis zum 24. Juli 2026 in Ellrich OT Appenrode, 

vom 27. Juli 2026 bis zum 31. Juli 2026 in Ellrich OT Gudersleben, 

vom 03. August 2026 bis zum 11. September 2026 in Harztor OT Herrmannsacker sowie 

vom 14. September 2026 bis zum 09. Oktober 2026 in Ellrich, Ellrich OT Cleysingen, Ellrich OT Sülzhayn, Ellrich OT Werna 

 

 

die geordnete Fäkalienabfuhr 2026 durch.

 

Unabhängig davon wird bei dringendem Bedarf nach vorheriger Anmeldung beim Abwasserzweckverband die Fäkalienabfuhr durchgeführt: 

 

                                                                                                                                                          

Telefon: 036331/ 3331

 

 

Durch den AWZV wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Schlammkammer der Grundstückskläranlage geräumt wird, durchschnittlich 1 m³ pro Person und Jahr.

 

Änderungen und Ergänzungen vorbehalten! 

 

 

 

 

Information zur Förderung von Kleinkläranlagen

 

 

Gemäß der Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen nimmt der Abwasserzweckverband auch im Jahr 2026 Fördermittelanträge entgegen.

 

Zuwendungsfähig nach dieser Richtlinie sind Aufwendungen, die der Anpassung von Kleinkläranlagen an den Stand der Technik durch den Ersatzneubau oder die Nachrüstung von Kleinkläranlagen dienen.

 

 

Förderfähig sind:

  • Grundstücke, die nach dem Abwasserbeseitigungskonzept dauerhaft nicht an eine kommunale Abwasseranlage (Kanal) angeschlossen werden

 

Im der Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) des Verbandes sind die Grundstücke, für die eine Förderung beantragt werden kann, aufgelistet. Außerdem ist dargestellt, in welchem Jahr spätestens die Anlagen umgerüstet werden müssen.

 

Die Abwasserbeseitigungskonzeption liegt

  • beim AWZV „Südharz“, Kirchplatz 2 in 99768 Harztor OT Niedersachswerfen

(auch online unter www.awzv-suedharz.de )

  • im Bauamt der Stadt Ellrich Salzstraße 8 sowie

  • im Bauamt der Gemeinde Harztor, Ilgerstraße 23 in 99768 Harztor OT Ilfeld

zur Einsichtnahme aus.

 

Informationen zur Förderrichtlinie stellt der Abwasserzweckverband „Südharz“ auch auf seiner Internetseite www.awzv-suedharz.de zur Verfügung.

 

Die erforderlichen Antragsformulare können beim Abwasserzweckverband angefordert bzw. von der Internetseite der Thüringer Aufbaubank (TAB) unter www.aufbaubank.de (Privatkunden-Kleinkläranlagen-Förderung) heruntergeladen werden.

 

Für Ihre Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des AWZV „Südharz“ telefonisch sowie nach Terminvereinbarung persönlich zur Verfügung. Gern unterstützen wir Sie beim Ausfüllen der Antragsformulare und dem Einholen der weiteren dazu erforderlichen Genehmigungen (wasserrechtliche Erlaubnis).

 

 

gez. K. Wulf

Geschäftsstellenleiterin

 

 

Hinweis des Abwasserzweckverbandes „Südharz“ 

zur Gebührenanpassung 2026/2027

 

Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Südharz“ hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 08. 12. 2025 eine Gebührenanpassung für die Jahre 2026 und 2027 beschlossen.

Die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung des Abwasserzweckverbandes "Südharz" wurde mit Schreiben der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Nordhausen vom 12.12.2025, AZ.: 15.0.11827-3/2025, rechtsaufsichtlich genehmigt und im Amtsblatt Nr. 13/2025 des Landkreises Nordhausen veröffentlicht.

 

Ab 01.01.2026 ändern sich die Gebühren des 

Abwasserzweckverbandes „Südharz“ wie folgt:

 

Volleinleiter (Grundstücke mit Kanalanschluss):                   

Die Gebühr beträgt 3,92 € pro m³ Abwasser (bisher 3,35 €).

Dabei bleibt die Grundgebühr stabil bei 120,00 € je Anschluss.

 

Teileinleiter (Grundstücke mit vorgeschalteter Kleinkläranlage am Kanal):            

Die Gebühr beträgt 2,03 € pro m³ Abwasser (bisher 1,83 €).          

 

Teileinleiter (Grundstücke mit vorgeschalteter

vollbiologischer Kleinkläranlage am Kanal):

Die Gebühr beträgt 1,43 € pro m³ Abwasser (bisher 1,23 €).          

 

Fäkalschlammabfuhr aus Kleinkläranlagen:

Die Gebühr beträgt 66,22 € pro m³ entnommenes Räumgut (bisher 59,97 €).      

 

Niederschlagswassergebühr: 

Die Gebühr beträgt 0,69 € pro m² Einleitfläche (bisher 0,56 €).

 

 

Die Gründe für die Gebührenerhöhung sind, wie inzwischen überall, vor allem auf gestiegene Material- und Energiepreise zurückzuführen. Höhere Baupreise, Personalkosten und seit einigen Jahren wieder steigende Kreditzinsen wirken sich ebenfalls aus.

Die aktuelle Gebührenkalkulation erfolgte, wie bereits in den Jahren davor, nur noch für 2 Wirtschaftsjahre. Damit kann schneller auf wirtschaftliche Veränderungen, z. B. Gesetzesänderungen, Zinsentwicklungen usw. reagiert werden.