Aktuelles vom AWZV - Südharz
I N F O R M A T I O N
zur
Fäkalienabfuhr 2025
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die Firma Kanalservice Goldhahn, Hainrode führt in der Zeit
vom 07. April 2025 bis zum 17. April 2025 in Ellrich OT Woffleben,
vom 22. April 2025 bis zum 09. Mai 2025 in Harztor OT Neustadt/Harz,
vom 12.Mai 2025 bis zum 23. Mai 2025 in Harztor OT Neustadt/Harz (Osterode),
vom 26. Mai 2025 bis zum 06. Juni 2025 in Harztor OT Niedersachswerfen,
vom 09. Juni 2025 bis zum 27. Juni 2025 in Harztor OT Ilfeld,
vom 30. Juni 2025 bis zum 04. Juli 2025 in Harztor OT Ilfeld (Sophienhof),
vom 07. Juli 2025 bis zum 11. Juli 2025 in Ellrich OT Rothesütte,
vom 14. Juli 2025 bis zum 18. Juli 2025 in Ellrich OT Appenrode,
vom 21. Juli 2025 bis zum 25. Juli 2025 in Ellrich OT Gudersleben,
vom 28. Juli 2025 bis zum 05. September 2025 in Harztor OT Herrmannsacker sowie
vom 08. September 2025 bis zum 03. Oktober 2025 in Ellrich, Ellrich OT Cleysingen, Ellrich OT Sülzhayn, Ellrich OT Werna
die geordnete Fäkalienabfuhr 2025 durch.
Unabhängig davon wird bei dringendem Bedarf nach vorheriger Anmeldung beim Abwasserzweckverband die Fäkalienabfuhr durchgeführt:
Telefon: 036331/ 3331
Durch den AWZV wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Schlammkammer der Grundstückskläranlage geräumt wird, durchschnittlich 1 m³ pro Person und Jahr.
Änderungen und Ergänzungen vorbehalten!
Information zur Förderung von Kleinkläranlagen
Gemäß der Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen nimmt der Abwasserzweckverband auch im Jahr 2024 Fördermittelanträge entgegen.
Zuwendungsfähig nach dieser Richtlinie sind Aufwendungen, die der Anpassung von Kleinkläranlagen an den Stand der Technik durch den Ersatzneubau oder die Nachrüstung von Kleinkläranlagen dienen.
Förderfähig sind:
Grundstücke, die nach dem Abwasserbeseitigungskonzept dauerhaft nicht an eine kommunale Abwasseranlage (Kanal) angeschlossen werden
Im der Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) des Verbandes sind die Grundstücke, für die eine Förderung beantragt werden kann, aufgelistet. Außerdem ist dargestellt, in welchem Jahr spätestens die Anlagen umgerüstet werden müssen.
Die Abwasserbeseitigungskonzeption liegt
beim AWZV „Südharz“, Kirchplatz 2 in 99768 Harztor OT Niedersachswerfen
(auch online unter www.awzv-suedharz.de )
im Bauamt der Stadt Ellrich Salzstraße 8 sowie
im Bauamt der Gemeinde Harztor, Ilgerstraße 23 in 99768 Harztor OT Ilfeld
zur Einsichtnahme aus.
Informationen zur Förderrichtlinie stellt der Abwasserzweckverband „Südharz“ auch auf seiner Internetseite www.awzv-suedharz.de zur Verfügung.
Die erforderlichen Antragsformulare können beim Abwasserzweckverband angefordert bzw. von der Internetseite der Thüringer Aufbaubank (TAB) unter www.aufbaubank.de (Privatkunden-Kleinkläranlagen-Förderung) heruntergeladen werden.
Für Ihre Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des AWZV „Südharz“ telefonisch sowie nach Terminvereinbarung persönlich zur Verfügung. Gern unterstützen wir Sie beim Ausfüllen der Antragsformulare und dem Einholen der weiteren dazu erforderlichen Genehmigungen (wasserrechtliche Erlaubnis).
gez. K. Wulf
Geschäftsstellenleiterin