Aktuelles vom AWZV - Südharz

Hinweis des Abwasserzweckverbandes „Südharz“ 

zur Gebührenanpassung 2024/2025

 

Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Südharz“ hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 07.12.2023 eine Gebührenanpassung für die Jahre 2024 und 2025 beschlossen.

Die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung des Abwasserzweckverbandes "Südharz" wurde mit Schreiben der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Nordhausen vom 13.12.2023, AZ.: 15.0.11824-28/2023, rechtsaufsichtlich genehmigt und im Amtsblatt Nr. 14/2023 des Landkreises Nordhausen veröffentlicht.

 

Ab 01.01.2024 ändern sich die Gebühren des Abwasserzweckverbandes „Südharz“ wie folgt:

Volleinleiter (Grundstücke mit Kanalanschluss):                   

Die Gebühr beträgt 3,35 € pro m³ Abwasser (bisher 2,93 €).

Dabei bleibt die Grundgebühr stabil bei 120,00 € je Anschluss.

 

Teileinleiter (Grundstücke mit vorgeschalteter Kleinkläranlage am Kanal):            

Die Gebühr beträgt 1,83 € pro m³ Abwasser (bisher 1,81 €).          

 

Teileinleiter (Grundstücke mit vorgeschalteter vollbiologischer Kleinkläranlage am Kanal):

Die Gebühr beträgt 1,23 € pro m³ Abwasser (bisher 1,21 €).          

 

Fäkalschlammabfuhr aus Kleinkläranlagen:

Die Gebühr beträgt 59,97 € pro m³ entnommenes Räumgut (bisher 55,57€).      

 

Niederschlagswassergebühr: 

Die Gebühr bleibt unverändert bei 0,56 € pro m² Einleitfläche.

 

Die Gründe für die Gebührenerhöhung sind, wie inzwischen überall, vor allem auf gestiegene Material- und Energiepreise zurückzuführen. Höhere Baupreise, Personalkosten und seit 2023 wieder steigende Kreditzinsen wirken sich ebenfalls aus.

Da alle Branchen von den explodierenden Kosten betroffen sind, müssen auch die Entsorgungsunternehmen höhere Preise an den Verband weiterberechnen. Ebenso steigen die Kosten für die Abwasserbehandlung an der Kläranlage.

 

 

Der Abwasserzweckverband „Südharz“ sagt DANKE

 

Die Weihnachtsfeiertage 2023 haben sich für einige Menschen der Region anders als gewohnt gestaltet. 

Auch die Anlagen des Abwasserzweckverbandes „Südharz“ blieben vom Hochwasser nicht verschont. Dies stellte die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle vor bisher ungewohnte Herausforderungen.  

An dieser Stelle möchten wir uns bei allen Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren des Verbandsgebietes recht herzlich dafür bedanken, dass wir uns in Havariefällen oder eben auch solchen Extremsituationen wie Weihnachten 2023 immer auf ihre Hilfe verlassen können. 

Unser besonderer Dank gilt an dieser Stelle der Freiwilligen Feuerwehr Harztor für ihre Unterstützung an der Pumpstation Teichstraße im Ortsteil Niedersachswerfen vom 24.12. – 27.12.2023. Nur durch Ihr Engagement gelang es, die Fremdwassermengen unter Kontrolle zu halten und somit den Anwohnern des Wohngebietes Teichstraße / Straße der Einheit / Am Ring ein relativ normales Weihnachtsfest zu gewährleisten.

Der Firma Kanalservice Goldhahn GmbH als unserer Vertragsfirma danken wir ebenfalls für Ihren unermüdlichen Einsatz während der Feiertage. 

Ein herzliches Dankeschön auch an all die Menschen, die sich um das Wohl der Einsatzkräfte gesorgt haben, diese mit warmen Getränken, Essen und aufmunternde Worte unterstützt haben. Es tat einfach nur gut, solch einen Zusammenhalt mitzuerleben. 

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien sowie allen Bürgerinnen und Bürgern des Verbandsgebietes ein glückliches, friedliches und vor allem gesundes Jahr 2024.

Im Namen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie des Verbandsvorsitzenden des AWZV „Südharz“

 

K. Wulf

Geschäftsstellenleiterin

 

 

 

Was uns außerdem bewegt

 

ist die Tatsache, dass wir gerade in dieser etwa 60-stündigen Pumpaktion feststellen mussten, dass einige Menschen immer noch nicht verstanden haben, was nicht in den Kanal gehört. Unsere Arbeit wurde immer wieder erschwert, weil die Pumpen sich durch Feuchttücher oder andere Hygieneartikel zusetzten, gezogen und gereinigt werden mussten, womit wertvolle Zeit im Kampf um die Wassermassen verloren ging.

 

 

Was darf nicht in den Kanal

 

 

 

 

Information zur Förderung von Kleinkläranlagen

 

 

Gemäß der Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen nimmt der Abwasserzweckverband auch im Jahr 2023 Fördermittelanträge entgegen.

 

Zuwendungsfähig nach dieser Richtlinie sind Aufwendungen, die der Anpassung von Kleinkläranlagen an den Stand der Technik durch den Ersatzneubau oder die Nachrüstung von Kleinkläranlagen dienen.

 

 

Förderfähig sind:

  • Grundstücke, die nach dem Abwasserbeseitigungskonzept dauerhaft nicht an eine kommunale Abwasseranlage (Kanal) angeschlossen werden

 

Im der Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) des Verbandes sind die Grundstücke, für die eine Förderung beantragt werden kann, aufgelistet. Außerdem ist dargestellt, in welchem Jahr spätestens die Anlagen umgerüstet werden müssen.

 

Die Abwasserbeseitigungskonzeption liegt

  • beim AWZV „Südharz“, Kirchplatz 2 in 99768 Harztor OT Niedersachswerfen

(auch online unter www.awzv-suedharz.de )

  • im Bauamt der Stadt Ellrich Salzstraße 8 sowie

  • im Bauamt der Gemeinde Harztor, Ilgerstraße 23 in 99768 Harztor OT Ilfeld

zur Einsichtnahme aus.

 

Informationen zur Förderrichtlinie stellt der Abwasserzweckverband „Südharz“ auch auf seiner Internetseite www.awzv-suedharz.de zur Verfügung.

 

Die erforderlichen Antragsformulare können beim Abwasserzweckverband angefordert bzw. von der Internetseite der Thüringer Aufbaubank (TAB) unter www.aufbaubank.de (Privatkunden-Kleinkläranlagen-Förderung) heruntergeladen werden.

 

Für Ihre Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des AWZV „Südharz“ telefonisch sowie nach Terminvereinbarung persönlich zur Verfügung. Gern unterstützen wir Sie beim Ausfüllen der Antragsformulare und dem Einholen der weiteren dazu erforderlichen Genehmigungen (wasserrechtliche Erlaubnis).

 

 

gez. K. Wulf

Geschäftsstellenleiterin

 

 

Aushang Förderung Kleinkläranlagen 2023