Verbandsaufgaben

Die Gemeinden sind auf der Grundlage der Thüringer Kommunalordnung § 2, Abs. 2 verpflichtet, kommunale Aufgaben der Daseinsvorsorge in ihrem Zuständigkeitsbereich zu erledigen. Dazu zählt auch die Abwasserentsorgung.

Zur Erfüllung der Aufgaben einer ordnungsgemäßen Abwasserbehandlung und –entsorgung haben die Gemeinden gemäß § 2 Abs. 3 ThürKO i.V.m. § 58 Abs. 4 ThürWG einen Zweckverband gebildet und die Aufgaben übertragen.

Der Abwasserzweckverband erfüllt damit eine hoheitliche kommunale Pflichtaufgabe für seine Mitgliedsgemeinden.

 

Der AWZV „Südharz“ führt das gesamte Spektrum der erforderlichen Arbeiten für die Erfüllung der kommunalen Pflichtaufgabe der Abwasserableitung und -behandlung vollumfänglich und eigenständig durch.

Die Grundlage für die Tätigkeit des Verbandes sind die von der Verbandsversammlung erlassenen Satzungen, in denen die erforderlichen Regelungen zur Aufgabenerfüllung festgesetzt sind.

 

Zur Lösung der Aufgaben arbeitet der Verband eng mit den zuständigen Fachbehörden des Landratsamtes Nordhausen, wie z.B. mit der Unteren Wasserbehörde, der Unteren Naturschutzbehörde und dem Bauordnungsamt zusammen. Eine Zusammenarbeit erfolgt auch mit den jeweiligen Straßenbaulastträgern, wie z.B. mit dem Straßenbauamt Nordthüringen. Die dem Verband übergeordnete Aufsichtsbehörde ist die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Nordhausen.